Lohnsteuerhilfeverein ELVE e.V. Gera-Langenberg


Steuerzitat: 
" Die Kunst der Besteuerung besteht ganz einfach darin, die Gans so zu rupfen, daß man möglichst viel Federn bei möglichst wenig Geschrei erhält." [Jean Baptiste Colbert 1619 - 1683]


einkommensteuererklärung frist
Telefon 0365 738 58 94
Email


Wir betreuen Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung

  • Das erfolgt ausschließlich bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen, für diesen Fall auch bei:
     
  • Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen)

  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (z.B. Wohnungsvermietung, Garagenvermietung)

  • sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgewinne) sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 13 000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 26 000 Euro bei Ehegatten nicht übersteigen

  • lohnsteuerhilfeverein seit 1993 in gera
    Wir beantragen bzw. beraten Sie bei:
  • "Riester-Bonus" und "Rürup-Rente" (steuerliche Auswirkungen)
  •  Kindergeld
  •  Eigenheimzulage mit Kinderzulage
  •  Investitionszulage (nach §§ 3 und 4 InvZulG 1999)
  •  Lohnsteuerermäßigung
  •  Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)


  •  Zu unserem Rundumservice gehört selbstverständlich auch die:
  •  Berechnung der Steuer
  •  Beratung und Wahl der richtigen Steuerklasse
  •  Prüfung der Steuerbescheide
  •  Einlegung und Führung von Rechtsmitteln bis zur Klage vor dem Finanzgericht
  •  Informieren über Steuervorteile. Sie haben ganzjährig und umfassend Anspruch auf Beratung