Das machen Sie
- 1. Mitglied werden:
Weil wir unsere Leistung ausschließlich im Rahmen derMitgliedschaft erbringen, müssen Sie zunächst Mitglied werden. Das kostet lediglich einen Jahresbeitrag und eine einmale Aufnahmegebühr. - 2. Unterlagen einreichen
EineSteuercheckliste,welche Sie in unseren Beratungsstellen oder hier Online erhalten können, hilft Ihnen bei der Zusammenstellung der benötigten Unterlagen
Lohnsteuerhilfe ...
( Zum Lesen der Info Mauszeiger auf den Text stellen)Lohnsteuerhilfe Wieso und warum .....
Die Meinung der Presse .....
Wirtschaftsnotiz .....
Das machen Wir ...
- 3. Steuererklärung erstellen
Nach dem Gespräch mit Ihnen und der Beratung in der Beratungsstelle erstellen wir Ihre Steuererklärung und berechnen Ihre Steuer. Über das Ergebnis werden Sie schriftlich informiert. - 4. Fragen klären
Zur Klärung aller noch anstehenden Fragen können Sie jederzeit unsere Beratungsstelle aufsuchen, anrufen oder eine E-Mail schicken - 5. Steuererklärung einreichen
Die fertige Steuererklärung mit allen Unterlagen reichen wir für Sie beim Finanzamt ein - 6. Besteuerung prüfen
Wir lassen uns vom Finanzamt Ihren Steuerbescheid zustellen und prüfen das Ergebnis auf Richtigkeit. - 7. Rechtsmittel einlegen
Ist der Steuerbescheid fehlerhaft, werden wir nach Rücksprache mit Ihnen Rechtsmittel einlegen und, wenn notwendig, Klage vor dem Finanzgericht führen.
>Lohnsteuerhilfeverein ELVE e.V. Gera-Langenberg
Steuerzitat:
" Die Kunst der Besteuerung besteht ganz einfach darin, die Gans so zu rupfen, daß man möglichst viel Federn bei möglichst wenig Geschrei erhält." [Jean Baptiste Colbert 1619 - 1683]
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Telefon 0365 738 58 94 |
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Wir betreuen Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung
- Das erfolgt ausschließlich bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen, für diesen Fall auch bei:
- Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen)
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (z.B. Wohnungsvermietung, Garagenvermietung)
- sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgewinne) sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 13 000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 26 000 Euro bei Ehegatten nicht übersteigen
- "Riester-Bonus" und "Rürup-Rente" (steuerliche Auswirkungen)
- Kindergeld
- Eigenheimzulage mit Kinderzulage
- Investitionszulage (nach §§ 3 und 4 InvZulG 1999)
- Lohnsteuerermäßigung
- Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
- Berechnung der Steuer
- Beratung und Wahl der richtigen Steuerklasse
- Prüfung der Steuerbescheide
- Einlegung und Führung von Rechtsmitteln bis zur Klage vor dem Finanzgericht
- Informieren über Steuervorteile. Sie haben ganzjährig und umfassend Anspruch auf Beratung

Zu unserem Rundumservice gehört selbstverständlich auch die:
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