Lohnsteuerhilfeverein ELVE e.V. Gera

 

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Gründe für eine Steuererstattung

Gerade wenn Sie nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, am liebsten einen großen Bogen um das Thema Steuern machen möchten, ist es ratsam Ihre Steuersituation zu prüfen bzw. prüfen zulassen. Denn womöglich verschenken Sie Geld.

Es gibt genügend Gründe für eine Steuererstattung!

Die während des Jahres gezahlten Steuern [Lohn-, Zinsabschlag-, Kapitalertragsteuer] einschließlich der Steuervorauszahlungen sind nur Abschlagszahlungen auf die endgültige Steuerschuld. Diese kann erst ermittelt werden, wenn das zu versteuernde Einkommen am Ende des Jahres feststeht. Das geschieht bei der jährlichen Endabrechnung mit dem Finanzamt durch die Einkommensteuerveranlagung. Die Grundlage dafür ist beim Finanzamt eingereichte Einkommensteuererklärung.
Steuer-Erstattungsgründe sind: Steuer-Erstattungsgründe sind:

    

1. Grund

Sie hatten Aufwendungen für haushaltsnahe Hilfen oder Dienstleistungen: Dafür gibt es Steuervergünstigungen.

2. Grund

Ihre Werbungskosten liegen über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000,- €, denn beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt der Arbeitgeber automatisch nur diesen Betrag.

3. Grund

Das Gehalt schwankt, aber das Berechnungsprogramm zur Lohnsteuer Ihres Arbeitgebers unterstellt beim monatlichen Steuerabzug immer zwölf gleichmäßige Gehälter. Bestimmte Frei- und Pauschbeträge werden auch nur berücksichtigt.
Somit gilt
•Wenn Sie nur einige Monate gearbeitet haben, dann sind das tatsächliche Jahreseinkommen und der Steuersatz niedriger als angenommen. Außerdem steht einem der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag immer in voller Höhe zu.:
•Ofmals bekommen Schüler und Studenten mit Ferienjobs die gesamte einbehaltene Lohnsteuer wieder.
Hohe Steuererstattungen ergeben sich im Jahr des Übergangs von Schule oder Studium zur Berufstätigkeit und umgekehrt.
•Schwankt das Gehalt während des Jahres wegen Überstunden,Gehaltserhöhung, das 13. Monatsgehalt oder Arbeitgeberwechsel, dann ist der Steuerabzug in den Monaten mit höherem Verdienst zu hoch ausgefallen. Nun wenn man dann am Ende des Jahres einen »Lohnsteuerjahresausgleich« mach, korrigiert man dadurch diese Ungenauigkeit.

4. Grund

Wenn Sie ein Doppelverdiener-Ehepaar sind und haben beide die Steuerklasse IV (ohne Faktor) und haben nicht gleich viel verdient.

5. Grund

Es wurde eine aus steuerlicher Sicht ungünstige Steuerklassenkombination gewählt. Sinnvoll ist z.B. um das Elterngeld zu optimieren.

6. Grund

Ihre Bank (Sparkasse, Bausparkasse, Hausverwaltung, Fondsdepotverwaltung u. a. hat Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abgeführt und Ihnen eine Steuerbescheingigung ausgestellt.

7. Grund

Die Sonderausgaben [Spenden, Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer, Aufwendungen für die 1. Berufsausbildung usw.] liegen über dem Pauschbetrag von 36,- € bei Alleinstehenden und 72,- €. Denn der Arbeitgeber berücksichtigt beim Lohnsteuerabzug lediglich den Pauschbetrag.

8. Grund

Die Vorsorgeaufwendungen [Versicherungsbeiträge]] liegen über der Vorsorgepauschale.
Der Arbeitgeber berücksichtigt beim monatlichen Lohnsteuerabzug nur die Höhe der Vorsorgepauschale.
•Beamte und Pensionäre erhalten eine geringere Vorsorgepauschale. Somit kann der Nachweis der tatsächlichen Versicherungsbeiträge zu einer Steuererstattung führen.
•Bei Arbeitnehmern die rentenversicherungspflichtig sind kommt eine höhere Vorsorgepauschale zum Ansatz. Es kann sich in bestimmten Fällen dennoch lohnen, die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen anzusetzen.
•Es wurde eine Rürup-Rente abgeschlossen und ist beim monatlichen Steuerabzug noch nicht berücksichtigt, ist eine Steuererstattung wahrscheinlich.

9. Grund

Es wurden Beiträge zur Riester-Rente geleistet, die sich als Sonderausgaben auswirken.

10. Grund

Es gibt hohe außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen: Wegen Krankheit, Behinderung, Scheidung, Pflegebedürftigkeit oder Unterstützung einer bedürftigen Person.

11. Grund

Auf der Lohnsteuerkarte wurde kein Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag eingetragen: Das gilt sowohl für Sie, den Ehepartner als auch für das Kind.

12. Grund

Auf der Lohnsteuerkarte wurde der Kinderfreibetrag nicht eingetragen: Man spart zwar dadurch keine Lohnsteuer. Der Arbeitgeber jedoch behält zu viel Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ein.

13. Grund

Für Eltern gibt es die Förderung durch das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder. Man bekommt Während des Jahres Kindergeld und gehört zu den Eltern mit höherem Einkommen, dann ist die Steuerersparnis durch die Freibeträge für Kinder aber höher (Günstigerprüfung).

14. Grund

Mann hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Dieser Freibetrag wird beim monatlichen Steuerabzug durch die Lohnsteuerklasse II berücksichtigt. War in den Anspruchsmonaten eine andere Steuerklasse vermerkt, ist der Steuerabzug zu hoch ausgefallen. Zu beedenken ist aber, dass es den Entlastungsbetrag nur für Monate gibt, in denen die Voraussetzungen vorgelegen haben.

15. Grund

Es mußte Arbeitslosengeld, Krankengeld usw. zurückgezahlt werden, weil in früheren Jahren zu Unrecht erhaltene Lohnersatzleistungen gezahlt wurden. Hat man also im Jahr der Rückzahlung keine oder niedrigere Ersatzleistungen erhalten, wirkt sich der zurückgezahlte Betrag steuermindernd aus.

16. Grund

Man hat eine Abfindung bzw. Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit bekommen. Sollte der Arbeitgeber die günstige Fünftelregelung nicht angewendet haben, kann man sich die Steuervergünstigung über die Steuererklärung holen.

17. Grund

Es wurde im Steuerjahr geheiratet: Die Steuervorteile für Verheiratete beim Lohnsteuerabzug wirken sich erst aus, nachdem die Steuerklassen geändert wurden.

18. Grund

Wenn man ein Haus oder eine Wohnung selbst nutzt, kann man unter Umständen bestimmte Abzugsbeträge geltend machen. Möglich sind hier der Abzugsbetrag nach § 10 f EStG für Baudenkmäler und der Abzugsbetrag für Arbeitsleistunge für Handwerker.

19. Grund

Es wurden Verluste z.B. aus Vermietung und Verpachtung oder aus einer selbstständigen Nebentätigkeit erwirtschaftet. Dann muß man für das Jahr der Verlustentstehung in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben. So wird der Verlust amtlich festgestellt. Negative Einkünfte mindern die positiven Einkünfte, sodass man weniger Steuern zahlt. Kann der Verlust im selben Jahr nicht vollständig ausgeglichen werden, dann steht ein Verlustrücktrag in das (die) verange(n) Jahr(e) oder ein Verlustvortrag zur Verfügung.